Reisezeit auf Dienstreisen: Wann sie Arbeitszeit ist und bezahlt wird
Zug, Flug oder Auto zum Kunden: Wann Reisezeit bei Dienstreisen als Arbeitszeit zählt, wann sie bezahlt werden muss und welche Klauseln angreifbar sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitszeitschutz und Bezahlung sind getrennte Fragen: Nicht jede vergütete Reisezeit zählt auch für die Höchstarbeitszeit.
- Die erforderliche Reisezeit bei Dienstreisen ist nach dem BAG grundsätzlich wie Arbeit zu bezahlen, Arbeits- oder Tarifverträge dürfen aber eigene Regeln treffen.
- Pauschale Klauseln, nach denen Reisezeiten mit dem Gehalt abgegolten sind, halten einer Prüfung oft nicht stand.
Du sitzt frühmorgens im Zug zum Kunden, abends geht es zurück, und am Monatsende fragst Du Dich, ob diese Stunden eigentlich zählen. Die Antwort hängt davon ab, welche Frage Du genau stellst. Das Arbeitsrecht trennt nämlich zwischen dem Schutz Deiner Gesundheit und Deinem Anspruch auf Bezahlung.
Zwei Fragen, die Du auseinanderhalten musst
Bei Reisezeit geht es immer um zwei verschiedene Themen:
- Arbeitszeitschutz: Zählt die Reise bei der Höchstarbeitszeit und der Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit?
- Vergütung: Muss Dein Arbeitgeber die Zeit bezahlen?
Beide Antworten können unterschiedlich ausfallen. Eine Zugfahrt kann vergütungspflichtig sein, obwohl sie im Sinne des ArbZG keine Arbeitszeit ist. Wer das vermischt, zieht schnell falsche Schlüsse.
Wann Reisezeit nach dem Arbeitszeitgesetz zählt
Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Bei Reisen kommt es nach überwiegender Auffassung darauf an, wie stark Du unterwegs beansprucht wirst.
Du sitzt selbst am Steuer
Fährst Du auf Anweisung Deines Arbeitgebers mit dem Auto zum Kunden, ist das Arbeitszeit. Du musst Dich konzentrieren und kannst die Zeit nicht frei nutzen. Dann gelten die Grenzen des § 3 ArbZG – grundsätzlich acht Stunden werktäglich, mit späterem Ausgleich bis zu zehn – und die elfstündige Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Nimmst Du dagegen freiwillig das Auto, obwohl die Bahn vorgesehen war, ist die Einordnung weniger eindeutig.
Du arbeitest unterwegs
Beantwortest Du im Zug E-Mails, telefonierst mit Kunden oder bereitest eine Präsentation vor, weil das von Dir erwartet wird, arbeitest Du. Diese Zeit zählt voll.
Du reist passiv
Sitzt Du im Flugzeug oder im Zug und kannst lesen, schlafen oder Musik hören, gilt das arbeitszeitrechtlich meist nicht als Arbeitszeit. Die Reise wird dann nicht auf die Höchstarbeitszeit angerechnet. Darüber, ob Du dafür Geld bekommst, sagt das aber noch nichts.
Wann Reisezeit bezahlt werden muss
Für die Vergütung hat das Bundesarbeitsgericht eine klare Linie gezogen. Mit Urteil vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17) entschied es, dass Reisezeiten bei Dienstreisen ins Ausland grundsätzlich wie Arbeit zu vergüten sind. Der Grund: Die Reise geschieht ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und hängt untrennbar mit der eigentlichen Tätigkeit zusammen.
Bezahlt werden muss allerdings nur die erforderliche Reisezeit. Wählst Du auf eigenen Wunsch eine längere Verbindung, etwa mit zusätzlichem Zwischenstopp, muss Dein Arbeitgeber die Mehrzeit nicht vergüten. Das BAG orientierte sich im entschiedenen Fall an einem Direktflug in der Economy Class.
Der Gedanke dahinter – Reisen im fremden Interesse – wird in der Praxis auch bei Dienstreisen im Inland herangezogen. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, entscheidet sich vor allem an Deinem Vertrag.
Was Dein Vertrag regeln darf
Das BAG hat zugleich betont, dass Arbeits- oder Tarifverträge eine eigene Vergütungsregel für Reisezeiten enthalten dürfen. Reisezeit muss also nicht zwingend mit Deinem normalen Stundensatz bezahlt werden. Manche Tarifverträge sehen zum Beispiel vor, dass passive Reisezeit nur anteilig vergütet wird.
Strenger sind die Maßstäbe bei vorformulierten Klauseln, die Dein Arbeitgeber für viele Verträge verwendet. Sie müssen klar und verständlich sein (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ein Satz wie „Reisezeiten sind mit dem Gehalt abgegolten“ lässt nicht erkennen, wie viele Stunden Du ohne zusätzliches Geld unterwegs sein sollst. Solche Pauschalklauseln sind nach der Rechtsprechung zu Abgeltungsklauseln häufig intransparent und damit unwirksam. Dann greift § 612 BGB: Arbeit ist zu bezahlen, wenn sie den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.
Bei sehr hohen Gehältern kann eine solche Vergütungserwartung fehlen. Was das genau heißt, erklären wir im Beitrag Überstunden bezahlt bekommen.
Außendienst: Wenn schon die Fahrt zum Kunden Arbeit ist
Der tägliche Weg von zu Hause zu Deinem festen Arbeitsplatz ist Privatsache. Er zählt weder als Arbeitszeit noch wird er bezahlt.
Anders ist es, wenn Du keinen festen Arbeitsort hast und direkt von zu Hause zu wechselnden Kunden fährst. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei solchen Beschäftigten die Fahrten zum ersten und vom letzten Kunden Arbeitszeit im Sinne der europäischen Arbeitszeitrichtlinie sind (EuGH, Urteil vom 10.09.2015 – C-266/14). Wie diese Zeit bezahlt wird, bestimmt allerdings das nationale Recht. Tarif- und Arbeitsverträge enthalten dazu oft eigene Regeln, die Du Dir genau ansehen solltest.
Wenn Reisen zu Überstunden führt
Dehnt eine Dienstreise Deinen Arbeitstag über die vertragliche Arbeitszeit hinaus aus, entstehen schnell Überstunden. Dabei hast Du einen Vorteil: Eine Dienstreise ordnet Dein Arbeitgeber in aller Regel selbst an. Ob er die Mehrarbeit veranlasst hat, ist damit meist leicht zu belegen – anders als bei Stunden, die Du „freiwillig“ im Büro dranhängst.
Was Du jetzt tun kannst
- Notiere jede Reise: Abfahrt, Ankunft, Verkehrsmittel und was Du unterwegs gearbeitet hast. Gleiche Deine Notizen mit dem betrieblichen System ab, denn Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ohnehin erfassen (mehr zur Zeiterfassungspflicht).
- Lies Deine Unterlagen: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Reiserichtlinie und Betriebsvereinbarungen regeln Reisezeiten oft ausdrücklich.
- Achte auf Fristen: Viele Verträge enthalten Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen. Wie Du offene Vergütung einforderst, liest Du unter ausstehendes Gehalt einfordern.
- Denk an das Ende: Steht eine Kündigung im Raum, gehören unbezahlte Reisezeiten auf den Tisch, bevor Du einen Vergleich oder Aufhebungsvertrag unterschreibst. Erste Orientierung gibt Dir die kostenlose Soforthilfe bei Kündigung.
Häufige Fragen
Ist die Anreise zu einer Dienstreise Arbeitszeit?
Das hängt davon ab, wie Du reist. Fährst Du auf Anweisung selbst oder arbeitest Du unterwegs, ist das Arbeitszeit. Reist Du passiv im Zug oder Flugzeug, zählt das nach dem Arbeitszeitgesetz meist nicht mit, kann aber trotzdem vergütungspflichtig sein.
Muss mein Arbeitgeber Reisezeit bezahlen?
Nach dem BAG-Urteil vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17) ist die erforderliche Reisezeit bei Dienstreisen ins Ausland grundsätzlich wie Arbeit zu vergüten. Arbeits- oder Tarifverträge können allerdings eine eigene Vergütung für Reisezeiten vorsehen.
Zählt der Weg zur Arbeit als Arbeitszeit?
Nein, der tägliche Weg zu Deinem festen Arbeitsort ist Privatsache. Anders kann es im Außendienst ohne festen Arbeitsort sein: Dort ist schon die Fahrt zum ersten Kunden Arbeitszeit im Sinne des europäischen Arbeitszeitrechts.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.