Kündigung erhalten: Das tust Du jetzt
Die ersten Tage nach einer Kündigung entscheiden viel. Arbeite diese Schritte der Reihe nach ab – die meisten dauern nur wenige Minuten.
Notiere, wann die Kündigung angekommen ist
Die Frist für die Klage beginnt mit dem Zugang – also an dem Tag, an dem das Schreiben in Deinem Briefkasten lag oder Dir übergeben wurde. Schreib das Datum auf und heb den Umschlag auf. Wurde Dir die Kündigung persönlich übergeben, notiere, wer dabei war.
Rechne Dir die Klagefrist aus
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.
Deine Frist für die Klage
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.
Unterschreibe nichts vorschnell
Den Empfang zu quittieren ist unproblematisch. Unterschreibe aber keinen Aufhebungsvertrag, keine Ausgleichsquittung und keine Erklärung, mit der Du auf eine Klage verzichtest. Damit gibst Du Deinen wichtigsten Hebel aus der Hand.
Prüfe, wer unterschrieben hat
Hat nicht der Geschäftsführer oder eine erkennbar kündigungsberechtigte Person unterschrieben und lag keine Originalvollmacht bei, kannst Du die Kündigung zurückweisen (§ 174 BGB). Das muss sehr schnell geschehen – in der Regel innerhalb weniger Tage.
Melde Dich arbeitsuchend
Melde Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend – spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder, wenn es früher endet, innerhalb von drei Tagen, nachdem Du vom Ende erfahren hast. Das geht online. Wer zu spät dran ist, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Meldung schadet Deiner Klage nicht.
Sammle Deine Unterlagen
Lege Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, die letzten Gehaltsabrechnungen und Nachweise über Resturlaub und Überstunden bereit. Sichere wichtige Nachrichten und Notizen, solange Du noch Zugriff hast – aber nur Deine eigenen Unterlagen.
Schau in Deine Rechtsschutzversicherung
Viele Policen decken Arbeitsrecht ab. Dann übernimmt die Versicherung meist die Anwaltskosten, oft abzüglich einer Selbstbeteiligung. Was Du dazu wissen musst, steht im Beitrag zur Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht.
Hol Dir eine Einschätzung – vor Ablauf der Frist
Ob sich eine Klage lohnt und welche Abfindung realistisch ist, lässt sich meist schnell sagen, wenn jemand das Kündigungsschreiben gesehen hat. Warte damit nicht bis zum letzten Tag: Die Klage muss vorbereitet und rechtzeitig eingereicht werden.