Kündigung prüfen: Wie gut sind Deine Karten?

Je angreifbarer die Kündigung, desto mehr muss Dein Arbeitgeber für eine Einigung bieten. Die Fragen decken die häufigsten Schwachstellen ab und dauern etwa zwei Minuten.

Warst Du bei Zugang der Kündigung länger als sechs Monate im Betrieb?
Arbeiten im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Personen?

Teilzeitkräfte zählen anteilig.

Kam die Kündigung auf Papier mit einer Originalunterschrift?

Nicht per E-Mail, WhatsApp, Fax oder als Scan.

Hast Du die Kündigung vor weniger als drei Wochen erhalten?
Bist Du schwanger, in Elternzeit, schwerbehindert oder Mitglied im Betriebsrat?
Gibt es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat?
Welchen Grund nennt Dein Arbeitgeber?

Deine Antworten bleiben in Deinem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.

Deine Auswertung

Beantworte die Fragen – die Auswertung erscheint hier.

    Die Auswertung ersetzt keine rechtliche Prüfung. Ob ein Angriffspunkt trägt, hängt vom Einzelfall ab.

    Warum diese Fragen?

    Das Kündigungsschutzgesetz schützt Dich erst nach sechs Monaten im Betrieb und nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Dann braucht der Arbeitgeber einen tragfähigen Grund – und muss ihn vor Gericht beweisen.

    Unabhängig davon ist jede Kündigung unwirksam, die nicht schriftlich mit Originalunterschrift erklärt wurde. Wer besonderen Kündigungsschutz hat, darf oft nur mit Zustimmung einer Behörde gekündigt werden. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden.

    Entscheidend bleibt die Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen. Was Du bis dahin erledigen solltest, steht in den ersten Schritten nach der Kündigung.