Abfindungsrechner
Die Faustformel liefert einen Startwert. Mit ein paar Angaben zu Deiner Situation siehst Du, wie weit der Verhandlungsspielraum nach oben oder unten reichen kann.
Deine Orientierung
- Faustformel (0,5 × Gehalt × Jahre)
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- Mögliche Verhandlungsspanne
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Grobe Orientierung aus typischen Verhandlungsergebnissen, keine Prognose für Deinen Fall. Gezählt werden volle Beschäftigungsjahre; mehr als sechs Monate werden aufgerundet.
Frage zu Deinem Ergebnis stellenSo rechnet der Abfindungsrechner
Grundlage ist die übliche Formel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Bei 4.000 € brutto und acht Jahren im Betrieb ergibt das 16.000 €. Diesen Wert nennt auch § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung gegen Klageverzicht anbietet.
In der Praxis wird die Abfindung aber meist verhandelt – und dann kommt es darauf an, wie groß das Risiko des Arbeitgebers ist, den Prozess zu verlieren. Ist die Kündigung angreifbar, sind höhere Faktoren üblich. Ist sie gut begründet, der Betrieb klein oder die Frist abgelaufen, fällt die Abfindung niedriger aus oder bleibt ganz aus.
Der Rechner bildet diese Erfahrungswerte grob ab. Er kennt aber weder Deinen Arbeitsvertrag noch das Kündigungsschreiben. Warum eine Formel nie das ganze Bild zeigt, erklären wir in Was Dir die meisten Abfindungsrechner nicht sagen und im Beitrag zum Abfindungsfaktor.
Häufige Fragen zur Berechnung
Wie wird eine Abfindung berechnet?
Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das Gesetz nennt diesen Wert in § 1a KSchG für ein Abfindungsangebot bei betriebsbedingter Kündigung. In Verhandlungen und Vergleichen weicht der Faktor oft nach oben oder unten ab.
Welches Gehalt zählt für die Abfindung?
Maßgeblich ist der Bruttomonatsverdienst. Dazu gehören neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zulagen und Sachbezüge; Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt werden anteilig berücksichtigt.
Wie werden angefangene Jahre gezählt?
Nach § 1a KSchG wird ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. In frei verhandelten Vergleichen ist das eine übliche Orientierung, aber keine Pflicht.
Muss ich die Abfindung versteuern?
Ja, eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig, in der Regel aber frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung gibt es seit 2025 nur noch über die Einkommensteuererklärung.