Kündigung erhalten – was nun? Die 10 wichtigsten Schritte

Kündigung erhalten? Zehn Schritte in der richtigen Reihenfolge helfen Dir, Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und Deine Position zu sichern.

Stand: 16. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterschreibe nichts vorschnell und halte sofort fest, wann Dir die Kündigung zugegangen ist – davon hängt die Drei-Wochen-Frist ab.
  • Melde Dich rechtzeitig arbeitsuchend, sonst droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit, auch wenn Du gegen die Kündigung vorgehst.
  • Erfülle Deine Pflichten bis zum Ende weiter und kläre früh Kosten, Erfolgsaussichten und Deine Ziele für eine Einigung.

Eine Kündigung löst Stress aus, und im Stress passieren Fehler. Manche davon lassen sich später nicht mehr korrigieren. Die folgenden zehn Schritte bringen Ordnung in die ersten Tage und Wochen – in der Reihenfolge, in der sie typischerweise wichtig werden.

Die ersten Stunden

1. Nichts vorschnell unterschreiben

Oft wird die Kündigung in einem Gespräch übergeben, zusammen mit weiteren Papieren. Den bloßen Erhalt kannst Du bestätigen. Erklärungen wie „Ich bin mit der Kündigung einverstanden“, ein Klageverzicht oder ein Aufhebungsvertrag gehören aber nicht spontan unterschrieben. Sag einfach, dass Du Dir Zeit zur Prüfung nimmst.

2. Zugang dokumentieren und Frist berechnen

Halte fest, wann und wie Dich die Kündigung erreicht hat: persönlich übergeben, per Post, per Bote. Ab diesem Tag läuft die Frist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Bekommst Du die Kündigung an einem Dienstag, endet die Frist drei Wochen später am Dienstag. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

3. Das Schreiben formal prüfen

Einige Punkte kannst Du selbst kontrollieren:

  • Liegt ein Papierdokument mit Originalunterschrift vor? Eine Kündigung per E-Mail, Foto oder Messenger ist unwirksam (§ 623 BGB).
  • Wer hat unterschrieben? Unterzeichnet jemand ohne erkennbare Befugnis und ohne beigefügte Vollmacht, kannst Du die Kündigung unter Umständen unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB).
  • Handelt es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung, und zu welchem Datum soll sie wirken?

Die ersten Tage

4. Besonderen Schutz rechtzeitig mitteilen

Bist Du schwanger und weiß der Arbeitgeber davon nichts, solltest Du ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung informieren, um den Schutz nach § 17 MuSchG zu erhalten. Auch eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung solltest Du ihm schnell mitteilen, falls sie ihm nicht bekannt ist.

5. Arbeitsuchend melden

Melde Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend – spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder, wenn die Zeit kürzer ist, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 SGB III). Das gilt auch dann, wenn Du gegen die Kündigung klagen willst. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit führen.

6. Unterlagen zusammentragen

Sammle alles, was für die Prüfung wichtig ist:

  • Arbeitsvertrag mit Änderungen und Zusatzvereinbarungen
  • Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
  • Abmahnungen, E-Mails oder Protokolle zu Konflikten
  • Angaben zur Zahl der Beschäftigten und zum Betriebsrat
  • Zeugnisse und Beurteilungen

Nimm dabei nur Unterlagen, die Dich selbst betreffen. Vertrauliche Firmendaten zu kopieren, kann eine neue Pflichtverletzung sein.

Innerhalb der Drei-Wochen-Frist

7. Kosten und Rechtsschutz klären

Prüfe, ob Du eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz hast, und stelle frühzeitig eine Deckungsanfrage. Mehr dazu erklärt der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht. Denk daran: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).

8. Erfolgsaussichten prüfen und fristgerecht handeln

Jetzt geht es um die zentrale Frage: Ist die Kündigung angreifbar? Eine erste Orientierung gibt Dir der Abfindungscheck. Für eine fundierte Bewertung lass Dich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Die Klage muss vor Ablauf der Frist beim Arbeitsgericht eingehen. Ohne Anwalt kannst Du sie auch bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufnehmen lassen.

Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses

9. Pflichten weiter erfüllen

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht Dein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Arbeite normal weiter, sofern Du nicht freigestellt bist, und melde Krankheiten wie gewohnt. Eine Kündigung während einer Krankheit ist übrigens nicht automatisch unwirksam. Verhalte Dich so, dass Du keinen Anlass für eine weitere, fristlose Kündigung gibst.

Bewerbungen schaden Deiner Position nicht. Wer zumutbare Arbeit böswillig ausschlägt, muss sich den entgangenen Verdienst unter Umständen sogar auf nachzuzahlendes Gehalt anrechnen lassen (§ 11 KSchG).

10. Ziele für eine Einigung festlegen

Überlege Dir, was Dir wirklich wichtig ist, bevor verhandelt wird. Neben der Höhe der Abfindung können das sein:

  • ein gutes Arbeitszeugnis, gegebenenfalls vorab ein Zwischenzeugnis
  • bezahlte Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist
  • Resturlaub, Überstunden und offene Boni
  • ein Beendigungsdatum, das Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeidet

Eine erste Größenordnung liefert der Abfindungsrechner. Warum die Zahl allein nicht reicht, erklärt der Beitrag Was Dir die meisten Abfindungsrechner nicht sagen.

Häufige Fragen

Was sollte ich direkt nach Erhalt einer Kündigung tun?

Notiere Datum und Art des Zugangs, unterschreibe keine weiteren Erklärungen und prüfe, ob die Kündigung im Original unterschrieben ist. Danach solltest Du Dich arbeitsuchend melden und innerhalb der Drei-Wochen-Frist rechtlich klären lassen, ob sich eine Klage lohnt.

Wann muss ich mich nach einer Kündigung arbeitsuchend melden?

Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Liegen zwischen Kenntnis und Ende weniger als drei Monate, musst Du Dich innerhalb von drei Tagen melden (§ 38 SGB III).

Muss ich nach der Kündigung weiter zur Arbeit gehen?

Ja, bis zum Ende der Kündigungsfrist bleibt das Arbeitsverhältnis mit allen Pflichten bestehen, sofern Du nicht freigestellt wirst. Wer der Arbeit unentschuldigt fernbleibt, riskiert eine zusätzliche, fristlose Kündigung.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.