Weniger Gehalt nach der Kinderpause? Deine Rechte nach der Elternzeit

Gehaltseinbußen nach der Kinderpause: Welche Rechte Du bei der Rückkehr aus der Elternzeit, bei Teilzeit, Kündigungsschutz und gleicher Bezahlung hast.

Stand: 16. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Elternzeit gilt Dein Arbeitsvertrag unverändert weiter: Der Arbeitgeber darf Dir andere, aber nur gleichwertige Aufgaben zuweisen und Dein Gehalt nicht einseitig kürzen.
  • Teilzeit während der Elternzeit endet automatisch mit ihr; wer danach befristet weniger arbeiten will, sollte an die Brückenteilzeit denken.
  • Verdienst Du weniger als männliche Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit, kann das eine verbotene Benachteiligung sein – besseres Verhandlungsgeschick der Kollegen rechtfertigt den Unterschied nicht.

Kinder kosten Mütter in Deutschland einen erheblichen Teil ihres Lebenseinkommens. Eine Kurzexpertise der Bertelsmann Stiftung (2020) hat für Frauen des Jahrgangs 1982 berechnet: Im Vergleich zu kinderlosen Frauen büßen Mütter im Durchschnitt rund 40 Prozent (ein Kind) bis fast 70 Prozent (drei oder mehr Kinder) ihres Erwerbseinkommens zwischen dem 20. und 60. Lebensjahr ein – teils auf Basis einer Hochrechnung. Als wesentliche Ursachen nennt die Studie Teilzeit und längere Erwerbspausen. Vieles davon ist keine Rechtsfrage, bei der Rückkehr aus der Elternzeit hast Du aber klare Rechte.

Zurück aus der Elternzeit: Welcher Arbeitsplatz Dir zusteht

Während der Elternzeit ruht Dein Arbeitsverhältnis nur. Der Vertrag läuft unverändert weiter. Danach gelten wieder die Bedingungen, die vorher vereinbart waren: Tätigkeit, Arbeitszeit und Gehalt.

Einen Anspruch auf exakt denselben Schreibtisch hast Du allerdings nicht. Dein Arbeitgeber darf Dir im Rahmen seines Weisungsrechts – des sogenannten Direktionsrechts nach § 106 GewO – andere Aufgaben zuweisen, soweit Dein Arbeitsvertrag das zulässt. Die neue Tätigkeit muss aber gleichwertig sein. Eine geringerwertige Stelle darf er Dir nicht einseitig übertragen, selbst wenn das Gehalt gleich bleibt. Dafür bräuchte er Deine Zustimmung oder eine Änderungskündigung.

Hellhörig werden solltest Du, wenn

  • Du nach der Rückkehr weniger Verantwortung oder keine Führungsaufgaben mehr haben sollst,
  • Dir ein neuer Vertrag mit schlechteren Konditionen vorgelegt wird,
  • allgemeine Gehaltserhöhungen, die Dein Team in Deiner Abwesenheit bekommen hat, an Dir vorbeigehen.

Wirst Du wegen Deiner Mutterschaft schlechter behandelt, ist das eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AGG). Entschädigungsansprüche nach dem AGG musst Du innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen (§ 15 Abs. 4 AGG). Prüfe außerdem Deinen Tarifvertrag: Manche Tarifverträge rechnen die Elternzeit nicht auf die Stufenlaufzeit an, also die Zeit bis zur nächsten Gehaltsstufe.

Teilzeit während der Elternzeit

Bei Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren sind, darfst Du in der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG). Kommt keine Einigung zustande, hast Du unter diesen Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung (§ 15 Abs. 7 BEEG):

  • Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Personen, Auszubildende nicht mitgezählt.
  • Dein Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate.
  • Du möchtest für mindestens zwei Monate zwischen 15 und 32 Wochenstunden arbeiten.
  • Es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen.
  • Du stellst den Antrag schriftlich, sieben Wochen vor Beginn bei Elternzeit bis zum dritten Geburtstag, sonst 13 Wochen vorher.

Lehnt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig schriftlich und mit Begründung ab – innerhalb von vier beziehungsweise acht Wochen –, gilt seine Zustimmung als erteilt. Insgesamt kannst Du die Verringerung zweimal verlangen (§ 15 Abs. 6 BEEG). Wichtig: Mit dem Ende der Elternzeit endet auch diese Teilzeit. Du kehrst automatisch zu Deiner früheren Arbeitszeit zurück (§ 15 Abs. 5 BEEG).

Kündigungsschutz rund um die Elternzeit

Ab dem Zeitpunkt, zu dem Du Elternzeit verlangst, und während der gesamten Elternzeit darf Dir Dein Arbeitgeber grundsätzlich nicht kündigen (§ 18 BEEG). Der Schutz beginnt frühestens acht Wochen vor der Elternzeit, bei einer Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher. Er gilt auch, wenn Du in dieser Zeit bei Deinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeitest. Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde möglich.

Davor schützt Dich als Mutter bereits das Mutterschutzgesetz: Von der Schwangerschaft bis mindestens vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig (§ 17 MuSchG). Endet die Elternzeit, gilt wieder der allgemeine Kündigungsschutz.

Zurück in Vollzeit: Brückenteilzeit und andere Wege

Anders als die Teilzeit in der Elternzeit hat eine unbefristete Teilzeit, die Du danach vereinbarst, kein eingebautes Rückkehrrecht. Dein Arbeitgeber muss Dich dann nur bevorzugt berücksichtigen, wenn er einen passenden freien Arbeitsplatz mit längerer Arbeitszeit besetzt und Du Deinen Wunsch angezeigt hast (§ 9 TzBfG).

Sicherer ist die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG: Du reduzierst für ein bis fünf Jahre und kehrst danach automatisch zur alten Stundenzahl zurück. Voraussetzung sind ein Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 45 Beschäftigten und ein Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten. Antrag und Fristen erklärt der Beitrag zur Brückenteilzeit.

Weniger Gehalt als die Kollegen?

Frauen und Männer haben Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit (§§ 3, 7 Entgelttransparenzgesetz). Zur Überprüfung kannst Du in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten beim selben Arbeitgeber Auskunft verlangen (§§ 10, 12 EntgTranspG). Du erfährst dann unter anderem den Median der Bruttomonatsgehälter der Beschäftigten des anderen Geschlechts mit vergleichbarer Tätigkeit. Die Anfrage stellst Du in Textform, in Betrieben mit Betriebsrat meist über diesen.

Liegt Dein Gehalt darunter, kann das nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen (§ 22 AGG). Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass sachliche Gründe ohne Bezug zum Geschlecht den Unterschied erklären.

Verhandlungsgeschick ist kein Rechtfertigungsgrund

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einer Frau nicht weniger zahlen darf, nur weil ein männlicher Kollege ein höheres Gehalt ausgehandelt hat (BAG, Urteil vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21). Es sprach der klagenden Außendienstmitarbeiterin die Differenz zum Grundgehalt ihres Kollegen und zusätzlich eine Entschädigung zu. Das ist gerade nach einer Elternzeit wichtig, wenn in Deiner Abwesenheit Männer für dieselbe Arbeit zu besseren Konditionen eingestellt wurden. Denk daran, dass Ausschlussfristen solche Nachzahlungen begrenzen können – mehr dazu im Beitrag, wie Du ausstehende Gehälter einforderst.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die Richtlinie (EU) 2023/970 soll Gehaltsstrukturen transparenter machen und die Rechte von Beschäftigten stärken. Sie musste bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ob und in welcher Form das in Deutschland bereits geschehen ist, solltest Du anhand des aktuellen Gesetzesstands prüfen.

Was Du jetzt tun kannst

  • Kläre vor Deiner Rückkehr schriftlich, welche Aufgaben, Arbeitszeit und welches Gehalt gelten.
  • Stelle Anträge auf Teilzeit in der Elternzeit oder Brückenteilzeit rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form.
  • Verlange bei Zweifeln an Deiner Bezahlung Auskunft über das Vergleichsentgelt.
  • Unterschreibe keinen geänderten Vertrag, ohne ihn prüfen zu lassen – am besten durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Häufige Fragen

Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?

Nicht zwingend auf exakt denselben. Dein Arbeitsvertrag gilt aber unverändert weiter: Der Arbeitgeber darf Dir nur Aufgaben zuweisen, die nach Deinem Vertrag gleichwertig sind, und Dein Gehalt nicht einseitig kürzen.

Darf mir während der Elternzeit gekündigt werden?

Grundsätzlich nicht. Ab dem Verlangen der Elternzeit – frühestens acht Wochen vor Beginn, bei Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag 14 Wochen – und während der Elternzeit ist eine Kündigung nur ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig (§ 18 BEEG).

Kann ich nach Teilzeit in der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten?

Ja. Die Teilzeit während der Elternzeit endet mit der Elternzeit, danach gilt wieder die vorher vereinbarte Arbeitszeit. Vereinbarst Du nach der Elternzeit eine unbefristete Teilzeit, fehlt dagegen ein Rückkehrrecht – dann ist die Brückenteilzeit oft die bessere Wahl.

Wie finde ich heraus, ob männliche Kollegen mehr verdienen?

In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten kannst Du nach dem Entgelttransparenzgesetz Auskunft verlangen, unter anderem über das mittlere Gehalt (Median) der Beschäftigten des anderen Geschlechts mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.