Krank im Job: Krankmeldung, Lohnfortzahlung und Kündigung

Erkältet oder länger krank? Wie Du Dich richtig krankmeldest, was die eAU ändert, wie lange Dein Gehalt weiterläuft und ob Dir gekündigt werden darf.

Stand: 16. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Melde Dich unverzüglich krank – die elektronische Krankschreibung ersetzt nur den Papierschein, nicht Deine eigene Meldepflicht.
  • Dein Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen je Krankheit Dein volles Gehalt, danach folgt bei gesetzlich Versicherten Krankengeld.
  • Eine Kündigung während einer Krankheit ist nicht automatisch unwirksam; ob sie hält, klärst Du mit einer Klage innerhalb von drei Wochen.

Kaum wird es draußen kalt, füllen sich die Wartezimmer. Wer mit Fieber im Bett liegt, will sich nicht auch noch mit Formalitäten beschäftigen. Trotzdem lohnt es sich, die wichtigsten Regeln zu kennen: Fehler bei der Krankmeldung können Ärger bringen, und vor einer Kündigung schützt Dich eine Krankschreibung nicht.

Krankmeldung: Was Du sofort tun musst

Bist Du arbeitsunfähig, musst Du das Deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen – zusammen mit der voraussichtlichen Dauer (§ 5 Abs. 1 EntgFG). Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern, in der Praxis möglichst vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag. Nutze den Weg, der in Deinem Betrieb üblich ist, etwa Anruf, E-Mail oder Nachricht an die Führungskraft.

Deine Diagnose musst Du nicht nennen. Es reicht die Information, dass Du krank bist und wie lange Du voraussichtlich ausfällst.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, brauchst Du eine ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Dein Arbeitgeber darf sie aber auch früher verlangen, sogar ab dem ersten Tag, ohne das begründen zu müssen. Schau in Deinen Arbeitsvertrag, ob dort eine solche Regel steht.

Was die elektronische Krankschreibung geändert hat

Seit dem 01.01.2023 gibt es für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Arztpraxis übermittelt die Daten an Deine Krankenkasse, und Dein Arbeitgeber ruft sie dort elektronisch ab. Den gelben Schein musst Du nicht mehr abgeben.

Was bleibt, sind zwei Pflichten:

  • Du musst Dich weiterhin selbst krankmelden.
  • Du musst Deine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich feststellen lassen.

Bewahre den Ausdruck auf, den Du in der Praxis bekommst. Er hilft, falls bei der Übermittlung etwas schiefgeht. Das elektronische Verfahren gilt nicht in jedem Fall – privat Versicherte etwa reichen weiterhin eine Bescheinigung auf Papier ein. Bei leichteren Erkrankungen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Krankschreibung per Video oder Telefon möglich.

Wie lange Dein Gehalt weiterläuft

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung

Nach § 3 EntgFG zahlt Dein Arbeitgeber bei Krankheit bis zu sechs Wochen Dein volles Gehalt weiter. Voraussetzung ist, dass Dein Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. In den ersten vier Wochen springt bei gesetzlich Versicherten in der Regel die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Hast Du die Arbeitsunfähigkeit selbst grob schuldhaft verursacht, entfällt der Anspruch.

Neue Krankheit, neue sechs Wochen?

  • Andere Krankheit: Bist Du wieder gesund und erkrankst später an etwas anderem, beginnt ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum. Kommt die neue Erkrankung dagegen während einer laufenden Krankschreibung hinzu, verlängert sich der Zeitraum nicht.
  • Dieselbe Krankheit: Neue sechs Wochen gibt es nur, wenn Du wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig warst oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.

Danach: Krankengeld

Endet die Entgeltfortzahlung, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, wobei die Zeit der Entgeltfortzahlung mitgezählt wird.

Was Du während der Krankschreibung darfst

Eine Krankschreibung ist kein Hausarrest. Einkaufen, zur Apotheke gehen oder ein Spaziergang an der frischen Luft sind erlaubt, solange sie Deine Genesung nicht gefährden. Wer sich dagegen so verhält, dass die Heilung verzögert wird, riskiert eine Abmahnung.

Wirst Du im Urlaub krank, werden die ärztlich bescheinigten Krankheitstage nicht auf Deinen Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Melde Dich auch dann sofort krank. Was mit Urlaub passiert, den Du wegen langer Krankheit nicht nehmen konntest, erklären wir unter wann Urlaub verfällt.

Wenn Dein Arbeitgeber Zweifel hat

Eine ärztliche Bescheinigung hat vor Gericht einen hohen Beweiswert. Er kann aber erschüttert werden, wenn ernsthafte Zweifel bestehen. Nach der Rechtsprechung des BAG ist das etwa der Fall, wenn eine Krankschreibung passgenau die restliche Kündigungsfrist abdeckt. Dann musst Du genauer darlegen, dass Du wirklich krank warst, zum Beispiel indem Du Deine Ärztin von der Schweigepflicht entbindest.

Vorsicht auch mit Sätzen wie „Wenn ich keinen Urlaub bekomme, bin ich eben krank“. Wer eine Krankheit ankündigt, um etwas durchzusetzen, riskiert eine fristlose Kündigung – selbst wenn er später tatsächlich erkrankt.

Kündigung während und wegen Krankheit

Ein verbreiteter Irrtum lautet, dass Kranken nicht gekündigt werden darf. Eine Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich möglich. Kündigt Dein Arbeitgeber gerade aus Anlass Deiner Krankheit, bleibt Dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen aber bestehen – auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (§ 8 EntgFG).

Gilt das Kündigungsschutzgesetz – also nach sechs Monaten Beschäftigung in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern –, ist eine krankheitsbedingte Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen wirksam:

  1. Es gibt eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft.
  2. Die erwarteten Ausfälle beeinträchtigen den Betrieb erheblich, etwa durch hohe Entgeltfortzahlungskosten oder Störungen im Ablauf.
  3. Eine Interessenabwägung fällt zulasten des Beschäftigten aus.

Warst Du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss Dein Arbeitgeber Dir ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Fehlt es, ist die Kündigung nicht automatisch unwirksam, der Arbeitgeber hat es vor Gericht aber deutlich schwerer. Ob diese Voraussetzungen in Deinem Fall wirklich vorliegen, sollte eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Eine erste Orientierung gibt Dir der Abfindungscheck.

Was Du jetzt tun kannst

  • Krank und gekündigt? Die Klagefrist von drei Wochen läuft auch während der Krankheit (§ 4 KSchG). Schau Dir die ersten Schritte nach einer Kündigung an.
  • Chancen prüfen: Der Abfindungscheck zeigt Dir, ob Deine Kündigung angreifbar sein könnte.
  • Unterlagen sammeln: Bewahre Ausdrucke Deiner Krankschreibungen, Einladungen zum BEM und die Kündigung selbst sorgfältig auf.

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich eine Krankschreibung vom Arzt?

Nach dem Gesetz, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert – dann spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Dein Arbeitgeber darf die ärztliche Bescheinigung aber auch schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen.

Muss ich mich trotz eAU selbst beim Arbeitgeber krankmelden?

Ja. Die eAU ersetzt nur den gelben Schein. Deine Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer musst Du Deinem Arbeitgeber weiterhin unverzüglich selbst mitteilen.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?

Bis zu sechs Wochen je Krankheit das volle Gehalt, wenn Dein Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. Danach zahlt bei gesetzlich Versicherten in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

Darf mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ja, eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt vom Grund und davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt. Klagen musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.